nd-aktuell.de / 31.03.2025 / Berlin / Seite 1

Schwarzarbeit in Berlin: Zehn Millionen in die eigene Tasche

Gruppe steht wegen banden- und gewerbsmäßiger Schwarzarbeit vor Gericht

Christian Lelek
Wenn der Staat wegen Schwarzarbeit ermittelt, geht es um mindere Einnahmen von Steuern und Versicherungsbeiträgen. Die geprellten Beschäftigten bleiben auf sich allein gestellt.
Wenn der Staat wegen Schwarzarbeit ermittelt, geht es um mindere Einnahmen von Steuern und Versicherungsbeiträgen. Die geprellten Beschäftigten bleiben auf sich allein gestellt.

Eine Filiale der Rhein-Neckar-Nord-Sparkasse in Mannheim. Insgesamt 18,8 Millionen Euro in bar soll einer der Angeklagten über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren hier abgehoben haben. Ihm wird vorgeworfen, mehrmals im Monat sechsstellige Beträge von einem Konto abgebucht und das Geld dann an einen weiteren Mitangeklagten ausgehändigt zu haben. Der Empfänger wiederum soll mit dem in Empfang genommenen Geld Beschäftigte einer Berliner Baufirma schwarz bezahlt[1] haben. Etwas weniger als die Hälfte des abgehobenen Geldes behielt der als Kopf der angeklagten Bande Gehandelte für sich: 9,8 Millionen Euro.

Am Montag begann in diesem Fall der Strafprozess gegen vier Angeklagte vor dem Landgericht. Der Kopf der Bande, sein Strohmann-Geschäftsführer sowie zwei Büroangestellte müssen sich der Anklage stellen. Zum Prozessauftakt wurde die Anklageschrift verlesen. Zeug*innen und Einlassungen der Beschuldigten sind an dem Tag noch nicht vorgesehen.

Im Kern wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten banden- und gewerbsmäßige sogenannte Schwarzarbeit »im großen Stil«[2] vor. Bandenmäßig, weil sie sich zur Begehung von Straftaten verbunden haben sollen. Um den eigenen Gewinn zu maximieren, habe die Baufirma die Arbeitnehmer beschäftigt, ohne Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen. So sei zwischen Oktober 2020 und Februar 2023 ein Schaden von insgesamt 14,5 Millionen Euro entstanden.

946 Scheinrechnungen

Um die Taten und die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse[3] zu verschleiern, habe die Gruppe »inhaltlich unwahre Scheinrechnungen« selbst angefertigt und in die Buchhaltung eingebracht, so die Anklage. Es habe der Eindruck entstehen sollen, die Rechnungen stammten von Subunternehmen. Die Subunternehmen wiederum sollten als die eigentlichen sozialversicherungs- und abgabepflichtigen Arbeitgeber erscheinen.

Insgesamt 946 solcher Scheinrechnungen in vier- bis sechsstelliger Höhe hätten die Angeklagten angefertigt. Laut Staatsanwaltschaft sei durch die »Vielzahl von Fälschungen und durch die Art ihrer Verwendung das Vertrauen des Rechtsverkehrs in Echtheit und Beweiskraft von Urkunden nachhaltig« gestört worden. Dabei sei der eingetragene Geschäftsführer vom Drahtzieher nur als sogenannter Strohmann und Geldbote eingesetzt worden. Auf den tatsächlichen Betrieb habe er keinen Einfluss gehabt.

Ein bekanntes Gesicht

Vielmehr habe der formal im Hintergrund agierende Kopf der Bande »aufgrund seiner langjährigen Erfahrung« das Schwarzlohnsystem um die Baufirma initiiert und organisiert. Kernelement und Besonderheit sei die Selbstfertigung von Rechnungen angeblicher Subunternehmen in den unternehmenseigenen Büroräumen gewesen. Hierzu habe der De-facto-Geschäftsführer seine beiden mitangeklagten Büroangestellten angewiesen. Er sitzt seit Dezember 2024 in Haft. Der Grund: Wiederholungsgefahr.

Dem mutmaßlichen Drahtzieher gehörte bis 2019 eine Baufirma, deren Geschäftsführer in einem Prozess im vergangenen Sommer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Auch in diesem Verfahren ging es um ein »System der Schwarzarbeit«, durch das laut damaliger Anklageschrift 40 Millionen Euro Schaden entstanden sein sollen. Der Hauptbeschuldigte im jetzigen Fall saß damals nicht auf der Anklagebank. Er wurde aber vom damaligen vorsitzenden Richter als möglicher Profiteur und eigentlicher Mann im Hintergrund gehandelt. Wie »nd« berichtete[4], soll die Firma seinerzeit am Bau des Berliner Schlosses beteiligt gewesen sein.

»Flut von Unterlagen«

Der am Montag begonnene Prozess ist aufwändig. Elf weitere Verhandlungstage sind bis Anfang Juni angesetzt. Für den Hauptangeklagten muss ins Serbische gedolmetscht werden, für seinen mutmaßlichen Strohmann ins Arabische

Am ersten Verhandlungstag wird auch die Menge der Daten thematisiert. Einer der Verteidiger spricht von einer »Flut von Unterlagen«, die noch »kistenweise bei den Ermittlungsbehörden lagert«. Das Problem: Ein Teil der Unterlagen ist nach Beginn des Prozesses noch gar nicht gesichtet. Es geht um mehrere Terrabyte von Daten. Aber auch um die für die Beweisführung wichtige Kommunikation der mutmaßlichen Bande aus beschlagnahmten Mobiltelefonen.

Die Kommunikation der Bande

Neben dem auszuwertenden Datenvolumen stellen auch die Formate ein Problem dar. So zählen nicht nur schriftliche Chatverläufe zum potenziellen Beweismaterial, sondern auch Sprachnachrichten, die schwierig zu sichten und in den Prozess einzuführen sind. Und die möglicherweise relevanten Daten liegen nicht immer auf Deutsch vor, wie die Richterin am Montag erklärt.

So müsse man zuvor abwägen, welche Datensätze relevant sein könnten, diese in einem ersten Schritt mit Google übersetzen lassen. Sollte sich dann herausstellen, dass die Informationen für den Prozess wichtig seien, würde man sie vor offizieller Einführung in den Prozess fachgerecht übersetzen lassen. Allerdings lässt die Qualität des Google-Übersetzers manchmal zu wünschen übrig. Bei manchen Übersetzungen, so die Richterin, sehe man, dass sie »komplett falsch« seien.

Einer der Verteidiger kritisiert, dass es nach Verfahrensbeginn noch so viele ungesichtete Daten gebe. Es sei eigentlich gesetzlich geregelt, dass ein Verfahren erst nach Abschluss der Ermittlung beginnen könne. Er habe dies als eine generelle Entwicklung im Zuge der Digitalisierung beobachtet und werde in einem anderen dafür geeigneten Verfahren rechtlich dagegen vorgehen. Er erkenne die Herausforderung angesichts der umfangreichen Verfahren an. Doch werde dadurch die Möglichkeit der Angeklagten eingeschränkt, sich früh und vor Prozessbeginn zu äußern, da eben noch nicht das komplette möglicherweise relevante Beweismaterial bekannt sei. Auch die vorsitzende Richterin erklärte: »Die Situation ist nicht gut. Wir sind not amused.« Aber das Verfahren müsse nun irgendwie zu Ende gebracht werden.

Gegenstand in dem Strafverfahren ist lediglich der mutmaßlich dem Staat zugefügte Schaden. Die um ihren Lohn und ihre Versicherungsleistung geprellten Arbeitnehmer*innen hätten mögliche eigene Forderungen bereits vor Jahren vor dem Arbeitsgericht vortragen müssen.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182207.wirtschaftskriminalitaet-millionenschaden-durch-irregulaere-beschaeftigung-in-der-baubranche.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185724.verkehrspolitik-uber-und-co-land-berlin-entzieht-unternehmen-die-genehmigung.html?sstr=schwarzarbeit
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1176263.lohnraub-geschaeftsmodell-mindestlohnbetrug.html
  4. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184041.wirtschaftskriminalitaet-schwarzarbeit-am-humboldt-forum.html