nd-aktuell.de / 04.04.2025 / Politik / Seite 1

Gewalt gegen Obdachlosen: Gericht bestätigt Schulverweis

In seiner Schulpause hatte ein Jugendlicher einen Mann verprügelt und flog deswegen von seiner Gesamtschule.

David Bieber
Menschen, die auf der Straße leben, sind häufig Gewalt ausgesetzt, oft sind die Täter junge Männer.
Menschen, die auf der Straße leben, sind häufig Gewalt ausgesetzt, oft sind die Täter junge Männer.

Nach einer brutalen Attacke auf einen Obdachlosen[1] während der Schulzeit ist ein Zehntklässler in Nordrhein-Westfalen von seiner Schule entlassen worden. Diese Maßnahme hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun als rechtmäßig eingestuft, wie es am Freitag mitteilte. Der Jugendliche habe durch die Gewalttat »die Rechte des Obdachlosen ernstlich verletzt und hierdurch zugleich die Erfüllung der Aufgaben der Schule ernstlich gefährdet«, begründete das Gericht seinen Beschluss, der »nd« vorliegt. Auch den Schulfrieden habe er dadurch »massiv beeinträchtigt«.

Der junge Mann hatte gegen den Schulverweis einen Eilantrag eingereicht. Der Gerichtsbeschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Betroffene kann dagegen noch Beschwerde einlegen. Für die Entscheidung darüber wäre das Oberverwaltungsgericht in Münster zuständig.

Der Schüler hat den Obdachlosen laut Gericht in seiner Schulmittagspause unweit seiner Gesamtschule im Rhein-Kreis Neuss attackiert. Laut Gericht trat er zusammen mit weiteren Jugendlichen mit »nahezu hemmungsloser Aggression« mindestens achtmal auf den am Boden liegenden Mann ein und nahm dafür teils auch Anlauf. Außerdem schlug er den nicht bedrohlichen Mann gegen Kopf und Körper – »teils mit voller Wucht«.

Das Gericht befand, es sei davon auszugehen, dass das Fehlverhalten des jungen Mannes weiterhin störend in den Schulbetrieb hineinwirke. Es handle sich bei der Tat nicht um bloßes »außerschulisches Fehlverhalten«. Vielmehr sei »der Konflikt in die Schule hineingetragen« worden. Angesichts des objektiven Schweregrades der »Pflichtverletzung« ist nach Ansicht der Kammer der Schulverweis trotz der zeitnah bevorstehenden Zentralen Prüfungen zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses Ende Mai verhältnismäßig. »Die Entlassung des Schülers von der Schule stellt angesichts der besonderen Schwere der Pflichtverletzung das einzig sichere Mittel dar, um weiteres Fehlverhalten des Schülers auszuschließen und den Schulfrieden der Schule wiederherzustellen«, argumentiert das Gericht.

Bei der Abwägung habe eine Rolle gespielt, dass der Schüler bereits in der Vergangenheit gewalttätig gewesen sei. So habe er 2023 einem Schüler mit der Faust ins Gesicht geschlagen, neige also zu »gewalttätigen Reaktionen«. Damals ergriffene Ordnungsmaßnahmen hätten keinen erzieherischen Erfolg gebracht, sodass mildere Mittel wie die Überweisung in eine Parallelklasse oder die Androhung der Entlassung gerade angesichts nur noch weniger verbleibender Schultage bis zur Abschlussprüfung nicht zielführend gewesen wären.

Der Beschluss könnte Signalwirkung auf andere Fälle haben, in denen sich junge Menschen während der Schulzeit Straftaten begehen. Immer häufiger werden Minderjährige zu Tätern, was auch in der am Mittwoch veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik[2] (PKS) des Bundeskriminalamts hervorgehoben wurde.

Lehrer haben indes wenig Verständnis für das Urteil. »Rechtlich ist das vielleicht nachvollziehbar und die Schule ist das Problem los. Aber pädagogisch?«, meint eine Lehrerin einer Gesamtschule aus Bad Honnef im Gespräch mit »nd«. Ein Ausschluss möge den Schulfrieden kurzfristig sichern. Aber gesellschaftlich führe er in die Sackgasse. Wie sich nun dieser Schüler entwickeln solle, »ohne Abschluss, ohne Begleitung, ohne Chance zur Aufarbeitung«, bleibe unklar, findet die Pädagogin. Sie und andere Lehrer an Gesamtschulen in NRW fordern mehr Sozialtrainings, mehr Ansprechpartner und eine »nachhaltige Intervention«.

»Wir an den Schulen sehen viele Jugendliche kämpfen – mit sich, mit ihrer Umwelt, mit ihrem Platz in der Gesellschaft. Die Gewaltbereitschaft an Schulen nimmt zu«, sagt die Lehrerin. Derweil seien Schulsozialarbeiter*innen chronisch überlastet, Schulpsycholog*innen kaum greifbar und Klassen permanent überfüllt. Das Schulministerium sei hier in der Pflicht zu handeln. »Wir brauchen mehr als Sanktionen. Wir brauchen Ressourcen – Zeit, Menschen, Räume – um das zu tun, was Schule eigentlich ausmacht: Erziehen. Begleiten. Zukunft gestalten«, erklärt die Lehrerin.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190159.wohnungsnot-obdachlosigkeit-in-berlin-das-elend-ueberwinden.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190279.kriminalitaetsstatistik-fuer-weniger-angezeigte-straftaten.html