Ein Neonazi, der als führender Kopf einer rechtsextremen Gruppierung gilt, ist zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 24-Jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung[1] schuldig. Der Mann habe aus einer politischen Gesinnung heraus gehandelt und sich »ganz klar außerhalb der Verfassung bewegt«, sagte die Vorsitzende Richterin.
Angeklagt war er wegen vier Straftaten, die innerhalb von rund zwei Monaten verübt wurden. Ende August 2024 habe der 24-Jährige einer Aussteigerin aus der Gruppe[2] eine Todesdrohung geschickt. In drei Fällen habe der Angeklagte mit weiteren Personen Männer »aus rechtsstaatsfeindlicher Gesinnung« angegriffen, wie für das Gericht feststand. Politisch andersdenkende Leute seien attackiert worden.
Laut Ermittlungen nimmt der Angeklagte eine leitende Funktion in der Gruppierung »Deutsche Jugend Voran« ein, die von der Staatsanwaltschaft als rechtsextrem eingestuft[3] wird. Im Prozess gestand der 24-Jährige und sagte, seine politische Einstellung sei »relativ eindeutig«. In Zukunft wolle er allerdings ein straffreies Leben führen und seinen Alkoholkonsum einschränken. Was geschehen sei, bereue er.
Im September 2024 hatte er mit weiteren mutmaßlichen Neonazis im Alter von 16 bis 23 Jahren einen Mann überfallen, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift »Antifaschistische Aktion« getragen habe. Wenige Tage später habe der Angeklagte mit einer Gruppe in Hellersdorf auf einen Mann eingeschlagen und eingetreten. Am 19. Oktober 2024 habe der 24-Jährige aus einer Gruppe heraus in der S-Bahnlinie 7 einen Fahrgast mit Schlägen und Tritten traktiert, weil er eine Jacke mit Antifa-Emblem trug.
Der Angeklagte wurde am 23. Oktober 2024 im Rahmen von Durchsuchungen in der rechtsextremen Szene festgenommen. Seitdem befand sich der Mann in Untersuchungshaft. Das Gericht hob nun den Haftbefehl auf, weil keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Damit kam der 24-Jährige zunächst bis zur Rechtskraft des Urteils und einer Ladung zum Strafantritt frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafe von viereinhalb Jahren Haft plädiert. Der Verteidiger beantragte eine mildere Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd