Die geplante Streichung des »Verbindungskriteriums«[1] zur Auslagerung von Asylverfahren rüttelt an den menschenrechtlichen Grundpfeilern der Europäischen Union – oder was davon noch übrig ist. Schon wenn die Menschen aber in einen angeblich »sicheren Drittstaat«, aus dem sie aus guten Gründen flohen, zurückgebracht wurden, drohte ihnen dort Entrechtung. Zukünftig sollen sie zur Entscheidung über ihren Asylantrag sogar in beliebige Länder außerhalb der EU gebracht werden können.
Der Plan öffnet die Tür für Abkommen nach dem umstrittenen italienisch-albanischen oder britisch-ruandischen Modell. Ohne Bindung zu dem unfreiwillig aufgesuchten Land fehlt den Betroffenen aber die Chance auf ein faires Verfahren. Auch die Gefahr von erneuten Fluchtbewegungen wird größer. Ein Verzicht auf das »Verbindungskriterium« ist deshalb kein technischer Schritt. Er schafft neue Unsicherheiten und ist ein Generalangriff auf das individuelle Recht auf Asyl.