Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der Identität, der Herkunft, der Hautfarbe werden häufig diskutiert. Und so gibt es zumindest im öffentlichen Dienst und einigen Unternehmen Bemühungen gegenzusteuern. Anders ist das bei Diskriminierung aufgrund des Lebensalters[1]. Zumindest, solange es um die längere Nutzung der Arbeitskraft von Menschen geht.
Umso bedauerlicher, dass die Antidiskriminierungsbeauftragte[2] des Bundes am Dienstag nur Vorschriften rügte, die die Möglichkeiten einschränken, im Alter bestimmte Berufe auszuüben. Dabei findet Altersdiskriminierung[3] auch im Gesundheitswesen, auf dem Wohnungsmarkt oder beim Zugang zu Dienstleistungen statt, die zunehmend nur nutzen kann, wer über ein digitales Endgerät verfügt[4]. Dazu kommt, dass auch junge Menschen sehr oft mit Benachteiligungen aufgrund ihres Alters konfrontiert sind. Beschwerden darüber werden bei ihnen noch viel weniger ernst genommen. Ein verengter Blick auf den Arbeitsmarkt ist bei Alt wie Jung unangemessen.