nd-aktuell.de / 17.01.2008 / Brandenburg / Seite 24

Ist eine Schule eine Dienststelle?

Linkspartei will durch Normenkontrollklage Rechte der Lehrervertreter stärken

Wilfried Neiße

Ist eine Schule eine Dienststelle? Diese akademisch klingende Frage sollen ab Februar die Richter des brandenburgischen Verfassungsgerichtes beantworten. Die bildungspolitische Sprecherin der märkischen Linkspartei, Gerrit Große, teilte gestern mit, dass eine entsprechende Normenkontrollklage von ihrer Fraktion eingebracht wird.

Im Kern geht es dabei um eine Stärkung der Lehrer und ihrer Position gegenüber der Schulleitung. Wie die Abgeordnete Große sagte, besteht »dringender Handlungsbedarf«. Bisher gebe es an den Schulen lediglich Lehrerräte, deren Rechte und Pflichten denen von Personalräten nicht gleichgestellt sind. Hingegen seien die Stellung und die Kompetenz der Schulleitungen Schritt für Schritt gestärkt und ausgebaut worden. Sie gehen inzwischen »weit über Rahmen und Qualität des Unterrichts hinaus«, sagte Große. Beispielsweise könnten Schulleiter inzwischen auch außerunterrichtliche Tätigkeiten anweisen. Die Erweiterung der Rechte der Leiter wurde im Rahmen des Modells »selbstständige Schule« auf alle Oberstufenzentren ausgedehnt und soll künftig für alle Schulen im Land gelten.

Weil im Zuge dieser Entwicklung die Schulleiter nun Dienstvorgesetzte der Lehrer sind, können auch die bestehenden Lehrerräte ihre Kollegen nicht mehr ausreichend vertreten, argumentierte Große. Die bestehenden Personalräte auf der Ebene der staatlichen Schulämter seien für viele Lehrer auch räumlich viel zu weit entfernt, als dass die Vertretung effektiv und personenbezogen sein könne.

Mit der Klage solle nun überprüft werden, ob die Gesetze in der bisherigen Form Bestand haben können oder ob zwischen Schulgesetz und Personalvertretungsgesetz nicht doch ein Widerspruch klafft.

Rückendeckung erhielt die Initiative durch den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften, Günther Fuchs. Er verwies auf das Beispiel Sachsen, wo Schulen ausdrücklich zu Dienststellen erklärt worden waren, was die Bildung von Personalräten ermöglicht habe. Laut Fuchs müssten Mitglieder von solchen Räten Anrechnungsstunden für ihre Tätigkeit erhalten, was auch Zeit für Qualifizierung einschließe. Ob die heutige Struktur der Personalräte bei den Schulämtern noch aufrecht erhalten werden müsste, wäre dann zu überdenken.

»Wenn Schulen Dienststellen werden, kann man sie nicht schließen«, sagte Fuchs. Personalratsmitglieder wären geschützt vor Versetzung und Umsetzung. Dann würde ein Lehrer, der sich engagiert für die Rechte seiner Kollegen einsetzt, auch nicht mit dem Risiko leben, der nächste Kandidat für eine Versetzung zu sein. Lehrer könnten dann auch nicht ohne weiteres zu Tätigkeiten gezwungen werden, »für die es eigentlich keine Stellen gibt«.

In Brandenburg sind rund 60 Prozent der GEW-Mitglieder nach Angaben des Landesvorsitzenden Beamte.