Das schockierende Verbrechen in der Münchner S-Bahn hat auch in Berlin wieder die Diskussion um die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr entfacht. Die BVG kündigte an, ihre U-Bahnen videotechnisch weiter aufzurüsten. Derzeit sind rund 400 Wagen mit Kameras ausgestattet, bis 2013 sollen es alle 1200 sein. Und die Aufzeichnungen möchte sie statt derzeit 24 künftig 48 Stunden speichern. Dagegen wehren sich jedoch Berlins Datenschützer.
Zu Recht. Zwar gab es im vergangenen Jahr über 1300 Anfragen von Ermittlern, die mit Hilfe der Aufzeichnungen Straftäter aufspüren wollten. Interessanter wäre es jedoch zu erfahren, wie oft dies zum Erfolg geführt hat, doch darüber gibt es keine Erkenntnisse. Bis auf spektakuläre Einzelfälle hat Videoüberwachung offenbar nicht die gewünschte Wirkung gebracht. Ohnehin würde die sich bestenfalls nach der Straftat zeigen – verhindern kann sie die Attacke nicht. Auch das zeigt der Vorfall auf den Spandauer U-Bahnhöfen (Seite 12). Die abschreckende Wirkung auf die Täter ist begrenzt. Sie schlagen zu, obwohl sie wissen, dass sie gefilmt werden.
Es mag das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste gestärkt werden, doch wirklich sicherer wird die BVG durch die Kameras nicht. Das wäre zum Beispiel mit mehr Personal in den Bussen, Bahnen und auf Bahnsteigen zu schaffen. Zwar hat die BVG mehr Sicherheitspersonal eingestellt, das aber nur wenige Befugnisse hat. Die gemeinsamen Streifen mit der Polizei wurden 2004 abgeschafft.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/155851.achtung-video.html