Diese Nachricht bedeutet nicht, dass die Bestellungen automatisch storniert sind. Ansprechpartner für die Frage, ob bestehende Verträge erfüllt werden, ist der Insolvenzverwalter. Die Verbraucherzentrale gibt dazu folgende Hinweise:
Wer jetzt eine Bestellung tätigt, sollte berücksichtigen, dass im Falle eines Mangels an der Ware der Verkäufer Quelle als Ansprechpartner für die gesetzlich garantierte Gewährleistung von zwei Jahren nicht zur Verfügung steht. Im Normalfall hat der Kunde bei eventuellen Mängeln an der gekauften Ware Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung. Wird ein Unternehmen geschlossen, kann dieser Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Das stellt beim Sockenkauf sicherlich nicht das Problem dar, sollte aber bei höherwertigen Waren oder technischen Geräten beachtet werden.
Herstellergarantien bleiben von einer Insolvenz des Verkäufers unberührt, weil sich der Kunde in diesem Fall direkt an den Hersteller wenden kann. Garantien werden vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt, vor allem bei technischen Geräten. In der Garantieurkunde findet der Verbraucher die Angaben zum Garantiegeber, zur Länge und zum Inhalt der Garantieleistungen.
Handelt es sich aber um eine Eigenmarke von Quelle wie zum Beispiel Privileg, wird auch hier der Ansprechpartner fehlen.
Keinesfalls sollten Zahlungen vor Auslieferung der Ware geleistet werden. Wer eine Bestellung nicht mehr ausführen lassen möchte, kann sein Widerrufsrecht nutzen. Auch ist bei einem Fernabsatzvertrag eine Rücksendung der Ware grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach deren Erhalt möglich. Gutscheine oder Guthaben sollten schnellstens in Ware umgesetzt werden.
Nur solange das Versandhaus noch existiert und Ware liefert, kann man sie einlösen.
Man kann bestellen und die Bestellung wird bearbeitet, sagte der Sprecher des Insolvenzverwalters Schulz. Solange die Ware im Lager verfügbar sei, werde auch noch geliefert. »Die Lager müssen geleert werden.« Schwierig werde es mit Nachbestellungen. »Ich gehe davon aus, dass es keine mehr geben wird«, sagte Schulz.
Laut Schulz wird die Ware ausgeliefert, wenn sie verfügbar ist. Andernfalls werde der Kunde zum Gläubiger. Vorkasse sei aber nur ein kleiner Teil beim Versandhandel, in dem das Ratenkreditgeschäft die Hauptrolle spiele.
Nein, denn Quelle hat seine Forderungen an die Banken abgetreten. »Diese werden wohl kaum auf Geld verzichten wollen«, erklärte der Sprecher.
»Während der Abwicklung wird der technische Kundendienst Profectis möglicherweise aufrechterhalten. Vielleicht gibt es auch einen Käufer dafür. Dem Kunden bleibt in jedem Fall die Herstellergarantie.«
Dazu heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Quelle im Internet: »Bei Quelle kaufen Sie auf Probe, d.h. Sie können gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird ab Erhalt der Ware durch Ihre Billigung wirksam, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist.«
Weitere Informationen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen