Hamburg (dpa/ND). Mehrere Millionen Versicherungskunden profitieren nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale von ihren Klagen gegen Versicherungsklauseln. Am Freitag erklärte das Hamburger Landgericht bestimmte Vorgaben in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für un- wirksam, die sich auf Rückkaufswerte beziehen. Die Klauseln führten dem Versicherten weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch werde eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten erreicht, teilte das Gericht mit.
Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) Verbandsklagen geführt. »Wir schätzen die Summe, die die Versicherungswirtschaft nun an die Verbraucher zahlen muss, auf rund 12 Milliarden Euro«, so Verbraucherschützerin Edda Castelló.
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