Elf Berliner sind gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit ihrem Versuch gescheitert, die Umweltzone juristisch zu Fall zu bringen. Das Gericht wies die Anträge gegen die von ihnen gezählten 73 Schilder, die den Beginn der Zone im Innenring markieren, zurück. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan vom August 2005 sei rechtmäßig und verletze die Kläger nicht in ihren Rechten, erklärten die Richter der 11. Kammer.
Hinter den Klagen steht auch der ADAC, der die Auffassung vertritt, die Einführung der Umweltzone habe zu keiner messbaren Verringerung bei Feinstaub oder Stickstoffoxid geführt, die Umweltzone sei ein einziges bürokratisches Monstrum ohne erkennbaren Nutzen. Die Auffassung wird gestützt durch den Klimawissenschaftler Prof. Möller von der Cottbusser Universität, der davon ausgeht, dass die Messstationen nicht die tatsächlichen Werte erfassen, die der Bürger einer Großstadt täglich einatmet. Ein großer Teil der Belastung habe mit dem innerstädtischen Verkehr gar nichts zu tun, sondern werde von außen »hereingeweht«. Feinstäube würden über 100 Kilometer nach Berlin transportiert.
Mit der Auffassung, die Einrichtung der Umweltzone habe nicht den beabsichtigten Effekt erbracht, stand Prof. Möller jedoch allein da. Das Gericht berief sich auf zahlreiche Gutachten und Expertenmeinungen, die den Nutzen der Umweltzone klar belegen würden. Außerdem sei der Senat nach geltendem EU-Recht zum Handeln verpflichtet. Die Hälfte des Feinstaubs in Berlin sei »hausgemacht«, deshalb müsse der Senat alles tun, um die Belastungen zu reduzieren. Es sei nachgewiesen, argumentierten die Vertreter des Senats, dass die Berliner Luft seit Einführung der Umweltzone 2008 deutlich gesünder geworden sei. Dieselruß sei für gesundheitsschädigende Stoffe in der Luft verantwortlich, und hier konnten messbare Erfolge bei der Zurückdrängung erzielt werden.
Einer der Kläger ist ein Berliner aus Charlottenburg, der sich mit der Anschaffung eines Wohnwagens, wie er sagte, einen »Lebenstraum« erfüllt habe. Eine Nachrüstung seines Dieselfahrzeuges sei nicht möglich. Deshalb muss er den Caravan außerhalb des Umweltringes abstellen, das Be- und Entladen gestalte sich für ihn außerordentlich schwierig. Dabei müsste er nur etwa einen Kilometer in der Umweltzone zurücklegen, wenn er sein Fahrzeug vor der Tür parken dürfe. Eine Sondergenehmigung habe er nicht bekommen, deshalb sei er vor Gericht gezogen. Ähnlich die Situation der anderen Kläger. Auch sie haben Fahrzeuge, die nicht mehr nachgerüstet werden können.
Die Richter aber ließen keine Zweifel aufkommen, dass das Gemeinwohl höher zu bewerten sei, als die Interessen einzelner Bürger. Außerdem habe das Land Berlin gar keine andere Wahl, als den EU-Richtlinien zu folgen.
Alle Klagen gegen die Einrichtung einer Umweltzone in Ballungsregionen anderer Bundesländer waren bisher erfolglos geblieben. Ein noch ausstehendes Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts soll endlich für Klarheit sorgen und die Klageflut eindämmen. Bis zum Ende des Jahres soll es in 40 Städten der Bundesrepublik Umweltzonen geben. Ab dem 1. Januar ist in Berlin nur noch die grüne Plakette gültig.
http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/[1]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160903.nutzen-der-umweltzone-erwiesen.html