Versichert ein Politiker, dass es ein »weiter so« nicht geben dürfe, ist ihm Beifall gewiss. Beim Urteil des Kasseler Bundessozialgerichtes zur Klage des Bundes gegen das Land Berlin liegt die Sache etwas anders. Hier sagten Bund und Gericht, dass es ein weiter so nicht geben dürfe. Damit jedoch stießen sie auf Widerspruch. Als Beklagter und zum Schadenersatz Verurteilter hat der rot-rote Senat hingegen mehr als nur vereinzelte Anerkennung und Ermutigung erfahren.
So bescheinigte die Berliner Diakonie gestern, das Land habe mit seiner »Ausführungsvorschrift Wohnen«, nach der Menschen eben nicht nach sechs Monaten die Wohnung infrage gestellt und vielleicht sogar weggenommen wurde, nach dem »Würdegrundsatz« gehandelt. Damit sei ein Maßstab gesetzt worden, sagt die Diakonie. Diese selbst steht unter diesem theologischen Begriff ja übrigens für nichts weniger als Dienst am Menschen.
Der Sozialsenat muss nun endgültig davon lassen, die Prüfung angemessener Wohnungskosten zugunsten Arbeitsuchender erst nach Jahresfrist vorzunehmen. Er hatte die Praxis ohnehin schon unter Druck aufgegeben. Trotzdem hat sich bestätigt, dass Vernunft, Augen- und gerade menschliches Maß gelten sollten. Eben dafür gilt »weiter so«, und das macht auch den Unterschied .
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/161353.weiter-so.html