München (epd/ND). Die Meiser- straße in München heißt künftig Katharina-von-Bora-Straße. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am Dienstag in München die Entscheidung der bayerischen Landeshauptstadt, die Meiserstraße umzubenennen. Damit wies das Gericht auch die Berufung des Meiser-Enkels gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zurück.
Die bayerische evangelische Landeskirche, deren Verwaltungszentrale an der Meiserstraße liegt, erklärte, sie akzeptiere das Urteil. Kläger Hans Christian Meiser sagte, er sei nicht zufrieden und erwäge, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Münchens Stadtrat hatte im Februar 2008 beschlossen, die nach dem früheren evangelischen Landesbischof Hans Meiser (1881-1956) benannte Straße wegen dessen antisemitischen Äußerungen umzubenennen. Gegen die Umbenennung in Katharina-von-Bora-Straße hatte der Meiser-Enkel Hans Christian Klage wegen »Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts« eingereicht. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage im November ab, worauf Meiser Berufung einlegte.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof argumentierte, schon die Klage des Enkels sei nicht zulässig gewesen. Die Vorschriften über die Benennung einer Straße im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz hätten rein ordnungsrechtlichen Charakter. Sie dienten nicht dem Schutz der Ehre namensgebender Personen. Die Bemerkung in der Sitzungsvorlage der Landeshauptstadt, eine derartige Ehrung erhielten nur verdiente Bürger, nicht jedoch solche, die den Antisemitismus gefördert hätten, sei nur bei Gelegenheit der Entscheidung gefallen. Sie habe die Entscheidung des Stadtrats nicht beeinflusst.
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