nd-aktuell.de / 17.04.2010 / Kommentare / Seite 20

Werbung

Bernd Zeller
Karikatur: Bernd Zeller
Karikatur: Bernd Zeller

Das Verbraucherschutzministerium hat eine Maßnahme durchgesetzt, die uns Verbraucher vor Schleichwerbung im Fernsehen bewahrt, indem bei Sendungen und Filmen, in denen bezahlte Produktplatzierung vorkommt, am Beginn zur Warnung ein P eingeblendet werden muss. Damit ist es dann gar keine Schleichwerbung mehr, da der Konsument darüber aufgeklärt wurde, dass er manipuliert werden sollte, somit mutiert er zum mündigen Partner der Werbung.

Solange man den Krimi oder das an den grünen Klippen spielende emotional aufwühlende Beziehungsdrama nur als passiver Zuschauer verfolgte, stellte sich häufig das Gefühl der Langeweile ein, dagegen fühlt man sich in P-Sendungen als informierte Stütze der Wirtschaft ernstgenommen, weshalb man über Schwächen der Dramaturgie gern hinweggeht.

Hatte Schleichwerbung noch auf die unterschwellige Wirkung gesetzt, offenbart Produktplatzierung, dass der Film nur nebenbei zu Unterhaltungszwecken dient, sondern ein Umfeld für das plazierte Produkt bilden soll. Damit ist die Botschaft verbunden, dass man uns Zuschauer nicht mehr als nötig mit Werbeblöcken behelligen möchte, in denen vielleicht noch Rabatte auf Schnäppchenpreise versprochen werden, uns wird stattdessen vermittelt, dass wir auch Markenartikel, die wir nicht unbedingt brauchen, in unserem Leben platzieren können.

Zusätzliche Spannung gewinnt das Fernsehereignis dadurch, dass außer dem P keine Information darüber gegeben wird, um welches platzierte Produkt es sich handeln wird. Damit wird das Fernsehen wieder zum gesamtfamiliären Erlebnis. Alle können mitraten, was beworben wird, und wer das Produkt zuerst entdeckt, hat gewonnen.

Die Sender werden vermutlich bei jeder Sendung das P einblenden, nur um den Eindruck zu vermeiden, hier würde so billig produziert, weil sich kein Produktplatzierungskunde gefunden hat.