Saarbrücken (dpa/ND). Der saarländische Justizminister Peter Müller (CDU) will Verfahren gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz beim Generalbundesanwalt konzentrieren. Ziel sei es, »im Interesse der betroffenen Soldaten die Verfahrenszeiten zu verkürzen und eine spezialisierte Verfahrenssachbearbeitung zu gewährleisten«, heißt es in einem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf Saarlands für die Justizministerkonferenz im Juni. Um eine Zentralisierung rechtlich überhaupt zu ermöglichen, sollen nach dem Willen Müllers das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strafprozessordnung entsprechend geändert werden. Denn der Gesetzentwurf des saarländischen Justizministers und Ministerpräsidenten Müller sieht auch vor, dass eventuelle Prozesse gegen Auslandssoldaten generell am Oberlandesgericht in Karlsruhe abgehalten werden. »Angesichts der Komplexität der mit den Verfahren häufig verbundenen Rechtsprobleme ist eine einheitliche Zuständigkeitsanknüpfung beim Generalbundesanwalt auf der Strafverfolgungsseite und auf Gerichtsebene beim Oberlandesgericht sinnvoll«, heißt es in dem Papier.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/170717.zentrales-gericht-fuer-kriegseinsatz.html