Wer nachträglich Carport, Garage oder Loggia auf die Grundstücksgrenze baut, der sollte nicht auf Nachbars Grund und Boden geraten. Auch wenn die Grenzbebauung an sich erlaubt ist, darf der Bau nicht über die Grenze ragen. Wer über die Grenze baut, der muss den Bau entweder wieder abreißen oder sich mit seinem Nachbarn einigen. Das lässt sich manchmal finanziell regeln. Doch besser ist, vorher aufzupassen.Wurde der Anbau von einem Architekten oder einer Firma falsch eingemessen und steht deshalb über die Grenze hinaus, dann haften Planer oder Unternehmer auch für den Schaden. www.vpb.de[1]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/172597.grenze.html