nd-aktuell.de / 28.07.2010 / Ratgeber / Seite 3

Neben Pkw auch für Fahrrad oder Moped

Garagen

u Mieter dürfen in der gemieteten Garage nicht nur ihren Pkw abstellen, sondern auch das Zubehör dafür. Auch Regale oder Schränke dürfen aufgestellt werden. Außerdem ist es grundsätzlich erlaubt, in der Garage auch ein Motorrad, Moped oder das Fahrrad unterzustellen.

Das wäre nur dann unzulässig, wenn eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Wichtig: Leicht brennbare Gegenstände oder gefüllte Benzinkanister dürfen dort nicht gelagert werden. Vermieter solcher Garagen haben für eine verkehrssichere Zufahrt zu sorgen. Kann der Mieter die Garage nicht nutzen, weil Mängel bestehen oder die Einfahrt versperrt ist, kann grundsätzlich auch in solchen Fällen die Miete gemindert werden, entschied das Landgericht Köln in einem Streitfall. Auf ein Verschulden des Vermieters komme es dabei nicht an.

Ausführlich wird über Probleme des Stellplatzes am Haus oder über vermietete Garagen im Heft »Mieterrechte und Mieterpflichten« des Deutschen Mieterbundes informiert. Das Heft kann für sechs Euro bei örtlichen Mietervereinen bezogen werden.