nd-aktuell.de / 11.08.2010 / Ratgeber / Seite 7

Vor der Haustür verboten

Autowäsche

Wenn Autobesitzer mit Schwamm, Eimer und Gartenschlauch den geliebten Fahruntersatz schrubben und polieren – Vorsicht: Aus Umweltschutzgründen ist in vielen Gemeinden die Autowäsche vor der Haustür verboten. Wer sich nicht an die Regeln der Gemeinde hält, dem drohen empfindliche Geldstrafen. Daher ist es ratsam, sich vorab beim zuständigen Umweltamt zu erkundigen, ob die Autowäsche auf dem Privatgrundstück oder an der Straße auch erlaubt ist.

In der Regel dürfen Autos aus gutem Grund nur in Autowaschanlagen oder dafür zugelassenen Waschboxen gereinigt werden: Denn mit dem Waschwasser können Schmutz, chemische Putzmittel, Ölreste und Kraftstoffreste ins Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen. Gestattet ist die Fahrzeugwäsche in manchen Kommunen nur, wenn die private Garageneinfahrt asphaltiert ist und das abfließende Wasser in eine Mischkanalisation gelangt.

Auch hier gilt meist die Auflage, dass nur klares Wasser und keine chemischen Reinigungsmittel verwendet werden. Verboten sind in der Regel die Motorwäsche und der Einsatz von Hochdruckreinigern bzw. Dampfstrahlgeräten. Wird der Autobesitzer trotz geltender Verbote erwischt, drohen ihm zumindest Geldbußen für eine Ordnungswidrigkeit. Unter Umständen liegt sogar ein Straftatbestand wegen Verunreinigung von Gewässern oder des Bodens vor.