Gesetzlich Krankenversicherte können von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen – auch über abgerechnete medizinische Leistungen.
Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) mit Urteil vom 5. Juli 2010 entschieden (Az. L 5 KR 153/09). Dabei dürfe der KV jedoch kein unverhältnismäßiger Aufwand entstehen, ergänzten die Richter. Die privaten Interessen des Klägers seien abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die Auskunft bei der betroffenen Behörde verursache.
Im konkreten Fall hatte ein Versicherter die für ihn zuständige KV um Auskunft gebeten, welche medizinischen Leistungen in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet worden waren. Dies benötigte der Versicherte für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Informationen unter www.medizinrechts-beratungsnetz.de/deutscher-medizinrechtstag[1]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/179627.ueber-behandlungskosten-informieren.html