Wie regeln Gesetzliche Krankenkassen die medizinische Rehabilitation?

Reha – ein Überblick

»Ab in die Reha« – so einfach geht es nicht, wenn Patienten eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme benötigen. Gemeinsam mit ihrem Arzt müssen sie Regeln beachten, damit ihre Gesetzliche Krankenkasse den Aufenthalt auch finanziert. Dabei tun sich immer wieder Fragen auf. Hilfe leistet hier die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Ein Fall aus Bielefeld: Frau S. leidet seit Jahren unter chronischem Asthma. Trotz längerer ambulanter Behandlung werden die Beschwerden nicht besser. Ihr Arzt plädiert für eine stationäre Rehamaßnahme.

Bei ihrer Krankenkasse besorgt sich Frau S. das entsprechende Antragsformular »Nr. 61«. Mit diesem Dokument geht sie zu ihrem behandelnden Lungenfacharzt und bittet um Unterstützung beim Ausfüllen der medizinischen Angaben. Dieser lehnt es jedoch ab, den Antrag auszufüllen. Seine Begründung: Er sei nicht befugt, und zudem nehme das Ausfüllen viel Zeit in Anspruch, die er nicht abrechnen könne.

Frau S. weiß keinen Rat, da sie ohne diesen Antrag keine Rehamaßnahme bekommen kann. Sie sucht eine UPD-Beratungsstelle auf. Hier erklärt man Frau S., dass seit dem 1. April 2007 nur noc...


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