Zuschuss zur privaten Krankenkasse ist neu zu beantragen
Ab 1. Januar 2011
Ab 1. Januar 2011 steigt der höchstmögliche Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung seiner Mitarbeiter von monatlich 262,50 Euro auf 271,01 Euro. Dieser Betrag ist identisch mit dem maximalen Arbeitgeberanteil für gesetzlich versicherte Angestellt.
Unterschiedlich aber ist das Prozedere: Bei gesetzlich Versicherten zahlt der Arbeitgeber seinen und den Anteil des Mitarbeiters an die Kasse. Privat Versicherte hingegen überweisen den Betrag selbst und müssen daher den Arbeitgeberzuschuss bei ihrem Chef beantragen. Dazu ist der Beitragsbescheid der Privatversic...
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