Der Bundesrat hat die Möglichkeiten für SED-Opfer verbessert, eine finanzielle Entschädigung für das in der DDR erlittene Unrecht zu erhalten. Die Länderkammer billigte am 5. November 2010 eine vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung, wonach das Kindergeld, das die einst Inhaftierten heute für ihre Kinder erhalten, bei der Gewährung der Opferrente nicht mehr angerechnet wird. Weil das Kindergeld bisher angerechnet worden war, hatten viele der Betroffenen die monatliche Zuwendung von bis zu 250 Euro nicht erhalten. Mit der Gesetzesänderung wird zudem die Antragsfrist auf Entschädigung verlängert. Bisher sollte sie 2011 enden, nun können noch bis 2019 Anträge gestellt werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184813.kindergeld-nicht-mehr-angerechnet.html