Wer von den geschiedenen Eltern darf in seiner Steuererklärung den Entlastungsbetrag für die Erziehung des Kindes absetzen? Der Bundesfinanzhof in München entschied: Wenn die geschiedenen Eltern das nicht geregelt haben, kommt es darauf an, wer das Kindergeld erhält. Ist zum Beispiel abgemacht, dass die Mutter das Kindergeld bekommt, darf sie auch den steuerlichen Entlastungsbetrag geltend machen.
Urteil des Bundesfinanzhofs in München vom 28. April 2010, Az. III R 79/08
Heimkosten
Wer mit seinem pflegebedürftigen Ehepartner in ein Pflegeheim umzieht, kann die Kosten dafür nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Der Mit-Umzug des gesunden Partners sei zwar menschlich nachvollziehbar, aber gesetzlich nicht gefordert, urteilten die obersten Finanzrichter in München.
Urteil Bundesfinanzhofs vom 15. April 2010, Az. VI R 51/09
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185379.tipps-kurz-vor-ultimo.html