Koalitionsverträge sind oft auch Zeugnisse gebrochener Versprechen. So heißt es in der Vereinbarung zwischen Union und FDP aus dem Jahre 2009 eindeutig: »Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.« Diesen Worten sind bislang keine Taten gefolgt. Weder beim Rentenwert noch bei der Anerkennung spezifisch ostdeutscher Anwartschaften. Die LINKE bot der Koalition am Donnerstag eine »Gedächtnisstütze«, wie Marina Bunge von der Linksfraktion in ihrer Bundestagsrede betonte. Insgesamt 19 Anträge hatte ihre Fraktion eingebracht, um »Überführungslücken« und »Rentennachteile« zu beheben. Denn auch zwanzig Jahre nach dem Beitritt der DDR sind viele Ansprüche von ostdeutschen Berufsgruppen noch nicht anerkannt. Man verweigere so Hunderttausenden die »Anerkennung gelebten Lebens«, kritisierte Bunge. Betroffen sind Angehörige so verschiedener Berufsgruppen wie etwa Bergleute in der Braunkohleveredlung, Reichsbahner oder Balletttänzer. Hinzu kommen ehemalige DDR-Funktionsträger und »Privilegierte«, denen man mit fragwürdigen Begründungen einen Teil der Rente vorenthält.
Auch Geschiedene fallen in eine der zahlreichen »Überführungslücken« – ganz unabhängig von ihrem politischen Engagement. Das Problem: In der DDR gab es bei »Scheidungen keinen Versorgungsausgleich, der die erworbenen Ruhestandsanwartschaften teilte«, wie es im Antrag der LINKEN heißt. Auch Hinterbliebenenrente gab es für die Geschiedenen nicht. So hat eine auf dem Gebiet der DDR vor 1992 geschiedene Frau keinen Anspruch auf Witwenrente, während Frauen in Westdeutschland anspruchsberechtigt sind. Diese eklatante Ungleichbehandlung rief sogar den Bundesrat auf den Plan. Im September dieses Jahres forderte die Länderkammer von der Bundesregierung, eine »rentenrechtlich befriedigende Lösung« zu erarbeiten und »unverzüglich umzusetzen«.
Vergeblich, wie sich gestern zeigte. Union, SPD, FDP und Grüne stellten sich gegen die Anträge der LINKEN. Bezeichnend die Argumentation der CDU-Abgeordneten Maria Michalk: Eine Behebung der Missstände sei nicht möglich, da sie »zu neuen Ungerechtigkeiten bei anderen Gruppen führen«.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185609.anerkennung-gelebten-lebens.html