Geklagt hatte ein Justizamtsrat, der sich zu schlecht bezahlt fühlte. Für vergleichbare Tätigkeiten in der Privatwirtschaft würde er mehr Geld bekommen. Zudem habe der Gesetzgeber die Besoldung nicht ausreichend an die allgemeine Wirtschafts- und Einkommensentwicklung angepasst.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, hat aber Berufung gegen das Urteil zugelassen. Das Nettoeinkommen des Klägers entspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Es ermögliche ihm eine »amtsangemessene Lebensführung«. Das Einkommen sei auch mit dem Einkommen von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar. Der Kläger werde schließlich auch nicht gegenüber Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst benachteiligt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185911.mehr-verdienst-gefordert.html