Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen sich nicht als Preistreiber betätigen. Die rot-rote Koalition will die sechs Unternehmen verpflichten, dass sie sich beim Abschluss von neuen Mietverträgen an der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Über einen entsprechenden gemeinsamen Antrag von SPD- und Linksfraktion wird das Abgeordnetenhaus vermutlich Anfang des nächsten Jahres abstimmen.
Bisher können die landeseigenen Unternehmen bei einem Neubezug Mieten verlangen, die bis zu 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Für private Vermieter gelten in Berlin gar keine Begrenzungen. Dies führte zu heftigen Preissprüngen. Bei den Mitgliedern des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) liegt die sogenannte Neuvertragsmiete mit 5,26 Euro pro Quadratmeter neun Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete von 4,83 Euro. Nach Untersuchungen des Forschungsinstituts Gewos werden in Prenzlauer Berg, Kreuzberg und Mitte auch Zuschläge von einem Euro gegenüber den Bestandsmieten fällig.
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen verwalten mit 270 000 Wohnungen zwar nur etwa 15 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes, eine Zurückhaltung bei den Mieterhöhungen würde sich aber preisdämpfend auch auf die Bestände der privaten Vermieter auswirken. SPD und LINKE sprechen von einer »Vorbildfunktion« und einem »deutlichen Signal, mit dem die Stadtrendite der städtischen Unternehmen über deren Finanzrendite gestellt wird«.
Der Berliner Mieterverein begrüßt deshalb den Koalitionsantrag, er sei rechtlich schon »sehr weitgehend«, so Geschäftsführer Reiner Wild. Gegenüber privaten Vermietern sei aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Kappung der Neumiete bei der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht möglich.
Der Senat will aber mittels Bundesratsinitiative erreichen, dass in Gebieten mit nur wenig freien Wohnungen der Mietanstieg bei Neuvermietungen auf 20 Prozent über dem Mietspiegel begrenzt wird. Außerdem soll die Miete nicht wie bisher innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent steigen dürfen, sondern in vier Jahren um höchstens 15 Prozent. Nach einer Modernisierung sollen nur noch neun statt wie bisher elf Prozent der Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden können. Die Berliner Wohnungsunternehmen sind hier schon Vorbild – sie dürfen die Miete nach Modernisierung nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben, womit die Umlagemöglichkeit der Kosten schon unter den derzeit möglichen elf oder auch neun Prozent liegen dürften.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185947.rot-rot-will-mieten-daempfen.html