nd-aktuell.de / 12.01.2011 / Ratgeber / Seite 3

Betrug bei Arbeitszeit

Kündigung

Auch Betriebsratsmitglieder riskieren die fristlose Kündigung, wenn sie über ihre Arbeitszeit nicht die Wahrheit sagen. Das geht aus einem am 28. Dezember 2010 bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor. Die Klage einer Filialleiterin gegen ein Textilhandelsunternehmen wurde zurückgewiesen (Az. 7 Ca 3552/10).

Die Frau hatte ihren Vorgesetzten im Januar 2010 mitgeteilt, sie müsse für einen Tag in die Firmenzentrale nach Duisburg zu einer Betriebsratssitzung. Tatsächlich kam der Zug wegen Schneechaos auf der Strecke nie in Duisburg an. Die Frau musste nach sechseinhalb Stunden zurück nach Frankfurt am Main fahren. Dennoch gab sie in einem Arbeitsprotokoll an, an jenem Tag zwölf Stunden in Duisburg gewesen zu sein.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei dem Vorfall um eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers, die auch ohne vorausgegangene Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertige.