nd-aktuell.de / 20.01.2011 / Politik / Seite 4

Schweigsam

Onesphore Rwabukombe / Der 54-Jährige ist des Völkermords angeklagt

Martin Ling

In Ruanda wurde er in Abwesenheit bereits verurteilt: Onesphore Rwabukombe. Dort wurde der ehemalige Bürgermeister von Muvumba am 6. Januar 2010 für schuldig befunden. Der Vorwurf hat es in sich: Rädelsführerschaft im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda 1994, bei dem mehr als 800 000 Menschen ums Leben kamen.

In Deutschland steht Onesphore Rwabukombe seit vorgestern in Frankfurt am Main vor Gericht. Der Vorwurf ist derselbe: »Vom 11. bis zum 15. April 1994 befahl und koordinierte der Angeschuldigte drei Massaker, bei denen insgesamt mindestens 3730 Angehörige de Tutsi-Minderheit getötet wurden, die jeweils in kirchlichen Gebäuden Schutz gesucht hätten«, heißt es in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft.

Dass der dreifache Vater Rwabukombe sich in Deutschland verantworten muss, liegt nicht an dem Umstand, dass er Ende der 80er Jahre als Verwalter im so genannten deutschen Viertel von Ruandas Hauptstadt Kigali tätig war. Es liegt daran, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund des Weltrechtsprinzips überall verfolgt werden können, so sich eine Anwaltschaft findet. Im Fall Rwabukombe konnte sich die Bundesanwaltschaft schwerlich drücken: Rwabukombe lebt seit 2002 mit seiner Frau und den Kindern in Deutschland und die Regierung in Ruanda, zu der Berlin gute Beziehungen unterhält, drängte über ihre Generalstaatsanwaltschaft auf Strafverfolgung, stellte 2007 einen internationalen Haftbefehl aus und beantragte die Auslieferung.

Ruandas Ansinnen brachte Rwabukombe, der im Rahmen der Ruanda-Partnerschaft von Rheinland-Pfalz mittels Stipendium in den 80er Jahren in Trier Straßenbau studierte, seit 2008 mehrere Untersuchungshaftzeiten ein. Wegen »nicht ausreichender« Zeugenaussagen hob der Bundesgerichtshof im Mai 2009 den Haftbefehl auf. Danach ermittelten deutsche Staatsanwälte direkt in Ruanda. Das reichte für einen Prozess. Ob es für eine Verurteilung reicht, ist eine andere Frage. Es sei schwierig, direkte Zeugen zu finden bei einem Sachverhalt, bei dem die Opfer nicht überlebt haben, so Bundesanwalt Thomas Beck. Rwabukombe schweigt. Er wird wissen, warum.