Rostock/Karlsruhe (dpa/ND). Das Rostocker Landgericht muss sich erneut mit einer Schlägerei zwischen Rechten und Linken Ende Juni 2007 auf dem Bahnhof des mecklenburgischen Ortes Pölchow beschäftigen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts vom März 2010 in Teilen auf. Das Rostocker Gericht hatte einen NPD-Funktionär wegen schweren Landfriedensbruchs und Körperverletzung zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein damals 25-Jähriger bekam eine einjährige Bewährungsstrafe. Der Funktionär soll Kommandos zum Angriff gegeben haben. Laut BGH muss das Landgericht eine Verurteilung wegen »gefährlicher Körperverletzung« prüfen, der Vorwurf des Landfriedensbruchs entfalle dagegen bei dem Zweiten.
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