nd-aktuell.de / 01.06.2011 / Ratgeber / Seite 5

Versammlung

Wohneigentum

In Eigentümerversammlungen werden weitreichende Entscheidungen getroffen. Die Mitglieder müssen also in der Einladung genau erfahren, worum es geht, so laut LBS das Kammergericht Berlin (Az. 24 W 93/08).

Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, dass der Verwalter künftig eine Bescheinigung über haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen ausstellen solle. Das war auch detailliert aufgeführt worden. Der Verwalter reichte dagegen eine Anfechtungsklage ein – der Beschluss sei unverständlich.

Das Kammergericht betonte, wie wichtig es sei, Mitglieder von Eigentümergemeinschaften vor überraschenden Beschlüssen zu schützen. Wie genau das zu Beratende in der Einladung angesprochen werde, hänge von der »Bedeutung des Beschlussgegenstandes« und »dem berechtigten Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer« ab. In diesem Fall seien alle Anforderungen erfüllt. Der Beschluss sei nicht anzufechten.