Wenn hinter scheinbar privaten Anzeigen professionelle Partnervermittler stehen, die Partnersuchenden Verträge in der Wohnung aufschwatzen wollen, ist Vorsicht geboten. »Sofortkasse, untergeschobene Unterschriften und nachteilige Klauseln ziehen Betroffenen Geld aus der Tasche«, warnt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Wenn man auf persönlich gehaltene Partnergesuche in einer Zeitung reagiert, entpuppt sich mitunter der Annoncierende später oft als Lockvogel für eine professionelle Partnervermittlung, wie der nachfolgende Fall zeigt: Als der 80-jährige Herr B. »eine Partnerin zum Reden, Bummeln und für Ausflüge« suchte, rief die 84-jährige Frau G. sofort an und landete bei einer »Senioren-Freundschaftsvermittlung« aus Gera. Die drängte auf einen Hausbesuch und dann auf einen unbefristet laufenden Partnervermittlungsvertrag. Für die bloße Vermittlung von Adressen sollte Frau G. eine »nicht rückzahlbare Verwaltungsgebühr« in Höhe von 480 Euro sowie jeden Monat weitere 50 Euro bezahlen.
»Einen in so einer Überrumpelungssituation unterschriebenen Vertrag kann man widerrufen«, klärt Sabine Fischer-Volk auf. Dazu habe man 14 Tage nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung Zeit, bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung und Aushändigung des Schriftstücks sogar länger. Man sollte also die Übergabe nur bestätigen, wenn man das Schreiben auch wirklich bekommen hat.
»Außerdem kann man einen Partnervermittlungsvertrag zu jeder Zeit auch ohne Begründung kündigen, am besten nachweislich per Einwurf-Einschreiben«, rät die Juristin und beruhigt: »Da Partnervermittlungshonorare nicht gerichtlich eingeklagt werden können, muss man keine Angst vor Forderungen haben.« Auch die Vermittlung von Kontaktadressen zur gemeinsamen Freizeitgestaltung ist laut Bundesgerichtshof als Partnervermittlung einzustufen (BGH-Urteil vom 4. März 2004, Az. II ZR 2124/03).
Gerade weil sie Honorare nicht einklagen können, verlangen Partneragenturen oft das komplette Vermittlungshonorar von mehreren hundert Euro sofort. Sie lassen sich Überweisungsträger oder Lastschriftaufträge unterzeichnen, berichten klagende Verbraucher in den Beratungsstellen. »Dieses Geld ist in der Regel weg«, warnt Fischer-Volk, »das Risiko unbrauchbarer Partnervorschläge trägt der Partnersuchende dann allein.« Daher sollten Partnersuchende unbedingt jegliche Vorkasse vermeiden.
Die Verbraucherschützer empfehlen vor jeglicher Kontaktaufnahme einen Blick in den Ratgeber der Verbraucherzentralen »Gesucht: Neue Liebe« für 9,90 Euro mit nützlichen Tipps auf 192 Seiten.
Ratsuchende wenden sich an die Verbraucherberatungsstellen: Terminvereinbarung unter 01805 00 40 49 montags bis freitags 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min im deutschen Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) oder am Beratungstelefon 09001 775 770 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend).
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200289.die-vertragsfalle-mit-der-partnervermittlung.html