Dafür waren die Vorstellungen des Vermieters über die Modernisierungsumlage sehr eindeutig. Die Mieten sollten nach Abschluss der Modernisierung um 200 Euro pro Monat steigen. Als die Mieter der Ankündigung widersprachen, kam der Fall vor das Amtsgericht Stuttgart. Nach Mitteilung der LBS stellte sich der Richter auf die Seite der Mieter. Eine so ungenaue Modernisierungsankündigung müsse nicht akzeptiert werden.
Urteil des AG Stuttgart vom 26. Mai 2005, Az. 30 C 1290/05
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206117.information-unzureichend.html