nd-aktuell.de / 26.10.2011 / Ratgeber / Seite 21

Was besagt die Winterreifenpflicht im Ausland?

Bei Schnee und Eis auf richtige Pneus achten

In Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen die entsprechenden Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen. Denn es gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht, die vor Jahresfrist beschlossen worden war. ND berichtete zuletzt auf der Seite »Mobiles« in der Wochenendausgabe vom 8./9. Oktober 2011 ausführlich über diese Pflicht und gab Antwort auf etliche Probleme in diesem Zusammenhang. Im heutigen Ratgeber informieren wir darüber, welche Regelungen es in den Alpen- und vielen weiteren Reiseländern zur Winterreifenpflicht gibt und welche Reifen Autofahrer bei Schnee und Eis im Ausland aufziehen müssen.

Österreich

In Österreich gibt es keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen dem 1. November 2011 und dem 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe vier Millimeter) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können recht hohe Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Italien

Für einzelne Strecken in Italien kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Hier sind dann die entsprechenden Straßenhinweise zu beachten. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober 2011 bis 15. April 2012 eine Winterreifenpflicht.

Frankreich

Die Benutzung von Winterreifen (»Pneus neige«) kann in Frankreich bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderungen vorgeschrieben werden.

Tschechien

Winterreifen sind in Tschechien zwischen dem 1. November 2011 und dem 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen in Tschechien.

Slowenien

Winterreifenpflicht besteht in Slowenien zwischen dem 15. November 2011 und dem 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Kroatien

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Kroatien nicht. Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.

In Polen, Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur dann, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

ADAC/nd