nd-aktuell.de / 29.11.2011 / Politik / Seite 8

Der lange Schatten des J. M.

Oberverwaltungsgericht verhandelte Millionenklage der FDP

Peter Kirschey
Acht Jahre nach dem Tod des FDP-Superstars Jürgen W. Möllemann wird die Partei von seinen kriminellen Machenschaften eingeholt. Gestern klagte die Partei von dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen eine von der Bundestagsverwaltung 2009 verhängte Strafzahlung von 3 463 148,79 Euro.

Das »Projekt 18« sollte die FDP ganz nach oben bringen - sie leitete den langen Absturz der Partei ein. Sein Initiator: Jürgen W. Möllemann. Supertalent, Magier, Bundesminister, FDP-Vizechef und ehemaliger Landesvorsitzender der FDP von Nordrhein-Westfalen. Er kam 2003 bei einem Fallschirmabsprung unter ungeklärten Umständen ums Leben. Seine politische Hinterlassenschaft war für die FDP katastrophal. Nun soll die Partei 3 463 148,79 Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen, weil Möllemann in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 zehn Bar- und Sachspenden verschleiert und verschwiegen hat. Dagegen klagte die Partei zunächst vor dem Verwaltungsgericht, musste aber im Dezember 2009 eine Niederlage einstecken. Nun der zweite Versuch vor dem Oberverwaltungsgericht. Das Gericht listete zahlreiche Betrügereien auf - so soll Möllemann zahlreiche Spenden an die NRW-Landespartei mit der Anweisung übergeben haben, die Beträge zu stückeln und sie mit fiktiven Spendernamen zu versehen. Woher die anonymen Großspenden kamen, verschwieg er. Immer neue Millionen zauberte Möllemann hervor und gab sie als Beträge aus dem eigenen Vermögen aus.

Ein enger Vertrauter Möllemanns, Fritz Goergen, der 2004 mit der Partei brach und schonungslos mit den sogenannten Liberalen abrechnete, nannte große Rüstungskonzerne und die Atomindustrie, die die Millionen für die Partei zur Verfügung stellten, in der Öffentlichkeit aber nicht genannt werden sollten. Ähnlich verhielt es sich mit den »Sachspenden« - Anzeigen in Zeitungen, Werbematerialien und Wahlplakate. Auch sie wurden von Möllemann »bezahlt«, wer dahinter stand, wurde verschleiert. Die Kontrolleure der Bundestagsverwaltung sahen seit 2004 schwere Verstöße gegen das Parteiengesetz und nannten die Möllemann-Transaktionen kriminell. Spätestens seit 2005 wussten die FDP-Oberen, dass da eine saftige Strafzahlung auf sie zukommt. Deshalb hatten sie schon mal 837 000 Euro für Bundestagsforderungen hinterlegt. Doch dass es am Ende so dick kommen würde, damit hatten sie nicht gerechnet. Nach gut vierstündiger Beratung wies das Oberverwaltungsgericht gestern die FDP-Klage zurück, ließ aber Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Dort ist auch inzwischen die Klage der NPD gegen eine Strafzahlung von rund 2,5 Millionen Euro gelandet. Ihre Vertreter lauschten gestern sehr aufmerksam im Saal, ob die FDP von den Richtern besser behandelt werden würde als ihr eigener Trupp. Die Hoffnung der Liberalen erfüllte sich jedoch nicht.