Diese nutzen die im Herbst oft besonders herausfordernden Straßen- und Sichtbedingungen, um durch gezielte Fahrmanöver Unfälle mit arglosen Autofahrern zu provozieren, um schließlich Ansprüche gegen deren Versicherung geltend zu machen.
Die Täter nutzen bei ihren Attacken gezielt die Unaufmerksamkeit anderer Fahrer aus, um sie mit ihrem Vorhaben zu überraschen. Eine »plötzliche« Vollbremsung - beispielsweise bei einer gerade auf gelb geschalteten Ampel - provoziert, dass das hintere Fahrzeug auf rutschiger Straße nicht mehr rechtzeitig abbremsen kann. Das Ergebnis: Das auserwählte Opfer fährt seinem Vordermann auf. Ein scheinbar klarer Fall, bei dem der Unfallprovokateur auf Geldsegen hofft.
Betrüger nutzen auch Situationen aus, in denen ihr Opfer die Fahrspur wechselt oder aus einer Parklücke fahren will. Dabei gewähren die Täter dem anderen Verkehrsteilnehmer zunächst die Vorfahrt, zum Beispiel durch ein deutliches Handzeichen, beschleunigen dann aber und rammen das Fahrzeug ihres arglosen Opfers. Ohne Zeugen scheint das Opfer dann unaufmerksam gefahren zu sein und die Straßenlage wegen der Witterungsverhältnisse falsch eingeschätzt zu haben. Augenscheinlich wurde dem vermeintlich »Geschädigten« die Vorfahrt genommen.
Ausgenutzt werden auch Rechts-vor-Links-Kreuzungen, bei denen die Täter in Teams arbeiten und die Einsehbarkeit einer Kreuzung beispielsweise durch einen im Kreuzungsbereich stehenden Kleinlaster behindern. So erkennt der arglose Verkehrsteilnehmer das von rechts plötzlich heranbrausende Fahrzeug des Betrügers zu spät und wird gerammt, während der Komplize des Täters bereits den Sicht einschränkenden Lieferwagen entfernt. Für das polizeiliche Protokoll handelt es sich also um einen klaren Rechts-vor-Links-Fehler, für dessen Kosten nun die Versicherung des Opfers zahlen muss.
Gerade bei herbstlichen Witterungsverhältnissen sollte für alle Autofahrer gelten: Besonders umsichtig fahren und die Straßenverkehrsordnung beachten!
Ist man trotz aller Vorsicht aber in einen Unfall involviert, sollte generell die Polizei gerufen werden; insbesondere dann, wenn der Unfallhergang zweifelhaft erscheint. Für das Protokoll sollte der Hergang dann so detailliert wie möglich beschrieben werden. Besteht auch nur der geringste Verdacht auf einen provozierten Unfall, sollten Beteiligte diesen unbedingt melden und auch bei der Versicherung entsprechende Angaben und Hinweise machen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/212733.das-herbstwetter-lockt-organisierte-unfallverursacher.html