nd-aktuell.de / 11.01.2012 / Ratgeber / Seite 27

Ist Freistellungsantrag aktuell?

Was Sparer beachten müssen

Die Mehrzahl der Sparer hat seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt, damit sie vom automatischen Steuerabzug bei der Zinszahlung befreit sind. Jedoch kann es im Laufe des Jahres zu einigen Änderungen kommen, etwa durch Heirat, durch veränderte Zinserträge oder weitere Bankverbindungen.

In diesem Fall sollten die Anleger ihre Freistellungsaufträge überprüfen und gegebenenfalls neu einrichten, ansonsten müssen zu viel gezahlte Zinsen zeitverzögert über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Anleger ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug bis zur Höhe von 801 Euro für Singles beziehungsweise 1602 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete (Sparerpauschbetrag) freizustellen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Für 2012 können Freistellungsaufträge auf mehrere Banken neu verteilt werden, jedoch muss der Kapitalanleger selbst auf die richtige Aufteilung achten. Die Höchstgrenze des Sparerpauschbetrages darf jedoch nicht überschritten werden. Bei neu gestellten Freistellungsaufträgen muss die Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Bestehende Aufträge ohne Steuer-ID gelten nur noch bis Dezember 2014.