nd-aktuell.de / 28.01.2012 / Brandenburg / Seite 15

Mietobergrenze anheben

Landesarmutskonferenz fordert neue Regelungen

(dpa). Die Landesarmutskonferenz Berlin hat eine baldige Anhebung der Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger verlangt. Sie forderte den Senat am Freitag auf, bis Ende März die Ausführungsvorschriften für die Wohnkostenübernahme an die realen Mieten anzupassen, wie sie auch der Berliner Mietspiegel abbilde. Bei immer mehr Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern reiche der Mietzuschuss der Ämter nicht mehr aus, um die monatliche Warmmiete zu bezahlen, hieß es in einer Mitteilung. Seit 2005 seien die Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten - mit Ausnahme einer Erhöhung um 18 Euro für Ein-Personen-Haushalte - nicht mehr angepasst worden.

Nach Darstellung der Armutskonferenz liegen mittlerweile im Durchschnitt 20 Prozent der sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit ihren Unterkunftskosten über den Richtwerten, in einigen Bezirken seien es sogar bis zu 40 Prozent. Die Zahl der von den Jobcentern aufgrund zu hoher Wohnkosten veranlassten Umzüge habe sich laut Erhebungen der Senatssozialverwaltung im letzten Jahr verdoppelt. Die im Dezember 2009 gegründete Landesarmutskonferenz ist ein Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen.