Berlin (AFP/nd). Deutschland wird das internationale Urheberrecht-Abkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Eine endgültige Entscheidung sei damit aber noch nicht getroffen, sagte gestern ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Das zuständige Bundesjustizministerium habe Bedenken angemeldet. Daher solle zunächst »eventueller Diskussionsbedarf ausgeräumt« werden. ACTA steht für Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen. Es soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern. Kritiker befürchten, dass das Abkommen den Zugang zum Internet kappen oder Webseiten zensieren könnte.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/218209.berlin-unterzeichnet-abkommen-nicht.html