Das Finanzamt hat dafür Verständnis und erkennt in der Regel über längere Zeit die Verluste durch vorab entstandene Werbungskosten an. Doch irgendwann erschöpft sich die Geduld des Fiskus, weiß die LBS.
Ein Mann hatte eine Immobilie geerbt. Aus zwei Wohnungen wollte er eine einzige Wohneinheit mit 150 qm entstehen lassen. Lange Zeit erkannte das Finanzamt die geltend gemachten Werbungskosten an. Doch ab dem dritten Jahr seit Beginn der Renovierung spielte es nicht mehr mit. Es fehle bei dem Steuerzahler die nachvollziehbare Absicht, irgendwann Einkünfte zu erzielen, stellte das zuständige Finanzamt fest.
Der Bundesfinanzhof sah die Angelegenheit ähnlich. Während der gesamten Vorbereitungs- und Renovierungszeit habe der Eigentümer im Abstand von sieben Jahren lediglich zwei Vermietungsanzeigen geschaltet. Auch sei kein Makler beauftragt worden. Das spreche nicht unbedingt dafür, dass eine Absicht zur Einkünfteerzielung vorliege.
Für Bauherren in ähnlicher Lage empfiehlt es sich deshalb, ihre Vermietungs- und Renovierungsbemühungen gut zu dokumentieren, um diese im Streitfalle auch gegenüber der Finanzgerichtsbarkeit vorlegen zu können.
Urteil des Finanzgerichtshofs, Az. IX R 3/10
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219797.wie-lange-geduldet-sich-der-fiskus.html