nd-aktuell.de / 21.08.2002 / Ratgeber

Was tun bei Verlust wichtiger Dokumente?

Die Flut kam überraschend und traf viele Menschen unvorbereitet. Nicht selten reichte die Zeit nicht mehr (oder wurde nicht daran gedacht), wichtige Dokumente vor dem Hochwasser in Sicherheit zu bringen. Geburtsurkunden, Personalausweise, Versicherungspolicen, EC- und Kreditkarten oder Kaufverträge sind nun unter Umständen verloren gegangen oder vom Wasser zerstört worden. Was nun? »Grundsätzlich muss niemand Sorge haben, wenn wichtige Papiere weggespült worden«, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Meist könnten bei den zuständigen Behörden und Unternehmen Kopien erstellt werden. Ob und in welcher Höhe dabei Kosten anfallen, ist Fachleuten zufolge individuell zu klären. Verloren gegangene Personalausweise sind bei den Meldestellen der Kommunen neu zu beantragen. Mitzubringen ist ein Lichtbild. »Die persönlichen Daten sind ja in den meisten Fällen gespeichert«, erklärt Michael Dube vom Innenministerium in Sachsen-Anhalt. Die Ausstellung der Dokumente dauere etwa drei Wochen, vorläufige Ausweise sind noch am selben Tag erhältlich. Geburts- und Heiratsurkunden könnten beim Standesamt wiederbeschafft werden. Bei diesen »Amtshandlungen« fielen normalerweise Gebühren an. »Im Einzelfall kann bei hoher Bedürftigkeit davon aber Abstand genommen werden«, sagt Dube. »Beim Verlust von Versicherungspolicen sollte man wissen, wo man versichert ist, um Kopien der Verträge zu bekommen«, rät Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wichtig sei, sich schnell an die Unternehmen zu wenden. »Nach dem Gesetz ist ein Schaden innerhalb einer Woche zu melden«, sagt er. Um die Schadenshöhe festzustellen, sind im Normalfall Rechnungen nötig. Sind auch diese vom Wasser zerstört worden, können Zeugen oder eidesstattliche Erklärungen als Beleg herangezogen werden. Brandenstein zufolge müsse dies aber im Einzelfall entschieden werden. Je mehr ungeklärt ist, desto länger dauert allerdings die Auszahlung der Gelder. Weggespülte EC- oder Kreditkarten sollten Betroffene sofort sperren lassen. Nach Angaben von Oliver Wolfrum vom Deutschen Bankenverein kann man sich bis zur Ausstellung neuer Karten bei den Sparkassen und Kreditinstituten Bargeld auszahlen lassen. In den Stammfilialen, wo man als Kunde bekannt ist, ist dies auch ohne Personalausweis möglich. Geraten Privatpersonen oder Firmenkunden durch die Flutkatastrophe bei der Rückzahlung von Krediten in Schwierigkeiten, sollten sie sich möglichst schnell an ihre Bankbetreuer wenden, um individuelle Lösungen zu finden. Notariell beglaubigte Dokumente wie Grundstückskaufverträge oder Testamente sind beim jeweiligen Notar wiederbeschaffbar. Das Problem ist allerdings, dass diese selbst oft vom Hochwasser betroffen sind. »Der Notar ist verpflichtet, von dem bei ihm verwahrten Urkunden das zu retten, was zu retten ist«, erklärt Detlef Heins, Geschäftsführer es Deutschen Notarvereins. Durchnässte, aber noch lesbare Dokumente würden deshalb etwa durch Gefriertrocknungsverfahren restauriert werden. Auch Privatpersonen rät Heins, wichtige Papiere im Zweifelsfall ins Gefrierfach zu legen, bis geklärt ist, ob beim Notar das jeweilige Original vorhanden ist.