nd-aktuell.de / 04.04.2012 / Ratgeber / Seite 24

Sperrfrist von drei Jahren ist zu beachten

Umwandlung der Miet- in eine Eigentumswohnung

Wenn vermietete Wohnungen in Wohnungseigentum für einen Kapitalanleger umgewandelt werden sollen, kommt es vor, dass die Mieter unter Druck gesetzt werden.

So wird ihnen zum Beispiel nahegelegt, auszuziehen oder mit Verweis auf unbezahlbare Kosten auf ihr Vorkaufsrecht zu verzichten. Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. warnt in diesem Zusammenhang vor voreiligen Entscheidungen.

So sind weder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen noch im Vorfeld erforderliche Bauarbeiten oder der Verkauf der Wohnung oder des gesamten Hauses Kündigungsgründe. Abzuraten ist in diesem Zusammenhang vom frühzeitigen Verzicht des Mieters auf sein Vorkaufsrecht bezüglich der von ihm genutzten Wohnung. Selbst wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Umwandlung keine Absicht zum Kauf der Wohnung hat, gibt es in diesem Moment noch gar keine Veranlassung für den Mieter, eine solche Erklärung abzugeben.

Das Vorkaufsrecht kommt nämlich erst zum Tragen, wenn es einen konkreten Käufer für die Wohnung gibt und ein Kaufvertrag aufgesetzt wurde. Der Verkäufer muss den Mieter über den Inhalt dieses Kaufvertrages und über sein Vorkaufsrecht unterrichten. Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt dieser Mitteilung kann der Mieter dann erklären, dass er zu den zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber ausgehandelten Bedingungen in den Kaufvertrag eintreten möchte.

Aber auch, wenn er nicht kaufen, sondern Mieter bleiben will, heißt das nicht, dass er sofort die Wohnung räumen muss. Der Erwerber dieser Wohnung kann sich erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren seit der Veräußerung auf ein berechtigtes Interesse zur Kündigung (Eigenbedarf oder Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung) berufen.

Die Frist beginnt mit der Eintragung des Erwerbers ins Grundbuch. Aber vielleicht hat der Erwerber auch gar nicht die Absicht, zu kündigen, sondern möchte die Wohnung eher als Vermögensanlage nutzen. Dann dürfte ihm ein langjährig vertragstreuer Mieter durchaus willkommen sein.

Da Mieter im Zusammenhang mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen meist mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert werden, ist eine kompetente rechtliche Beratung zu empfehlen.