nd-aktuell.de / 14.05.2012 / Politik / Seite 14

Antibiotika-Einsatz bei Geflügelmast

Verdacht auf illegale Verabreichung in Nordrhein-Westfalen

Geflügelhalter haben offenbar Medikamente verabreicht, ohne dies zu dokumentieren.

Berlin (AFP/nd). Geflügelmäster in Nordrhein-Westfalen haben einem Bericht des Rundfunksenders NDR zufolge ihren Tieren offenbar illegal Antibiotika verabreicht. Dies gehe aus einer bislang unveröffentlichten Studie des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz in NRW (Lanuv) hervor, wie NDR Info am Wochenende berichtete. Ein Sprecher des Bundesverbraucherschutzministeriums erklärte am Sonntag, die »gravierenden Missstände« deuteten auf ein »schweres Kontrollversagen« der Landesbehörden hin.

Das Lanuv hatte laut Bericht im Januar und Februar bei 36 Geflügelmastbetrieben Trinkwasserproben entnommen und bei 22 von ihnen Auffälligkeiten festgestellt: Bis zu sechs verschiedene Antibiotika-Wirkstoffe habe das Landesamt nachweisen können. Bei der Hälfte der Proben habe die letzte offiziell dokumentierte Behandlung aber mindestens 35 Tage zurückgelegen. Das legt den Verdacht nahe, dass die Geflügelhalter Medikamente verabreichten, ohne dies im sogenannten Stallbuch zu dokumentieren. Dies ist gegen die gesetzlichen Vorschriften.

Das Landesamt wies in den Trinkwasserproben laut Bericht sogar Antibiotika nach, die der Halter angeblich zuletzt vor mehr als 500 Tagen angewendet hatte - die behandelten Tiere waren längst geschlachtet. Ein Nachweis nach so langer Zeit lege laut Lanuv den Verdacht nahe, dass diese Betriebe das Antibiotikum ebenfalls ohne die vorgeschriebene Dokumentation verabreichten, wie NDR Info berichtete. Das Lanuv spreche in solchen Fällen von Wachstumsdoping. Das sei seit 2006 verboten.

Dem Bericht zufolge müssen Tierhalter Geräte, die mit Fütterungsarzneimitteln in Berührung kommen, reinigen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Wirkstoff verschleppt und in Proben gefunden werden kann. Dies sei in einem Leitfaden des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Juni 2009 festgelegt.