nd-aktuell.de / 26.05.2012 / Brandenburg / Seite 13

Ärger über Vergabegesetz

(dpa). Gegen heftigen Protest der Opposition hat das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstagabend Änderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Für Aufträge ab 500 Euro gilt künftig ein Mindestlohn von 8,50 Euro statt bisher 7,50 Euro. Klimaschutz- und Umweltvorgaben jedoch gelten erst ab einem Auftragswert von 10 000 Euro. Die Regierungsfraktionen SPD und CDU hatten wochenlang um einen Kompromiss gerungen.

Neben den Oppositionsfraktionen stimmte auch SPD-Umweltpolitiker Daniel Buchholz gegen das neue Gesetz. Durch die 10 000 Euro-Wertgrenze werde die eigentliche Substanz des Gesetzes ausgehöhlt, kritisierte er. Auch aus der Opposition hagelte es Kritik. »Blindflug, Dilettantismus, Anmaßung und Kontrollverlust«, kommentierte die LINKE-Abgeordnete Jutta Matuschek die Entscheidung. Der Grünen-Abgeordnete Michael Schäfer kritisierte, Berlin falle mit dem Verzicht auf ökologische Kriterien um Jahre zurück. Täglich würden durchschnittlich 500 Aufträge durch die öffentliche Hand vergeben, die meisten unter einem Wert von 10 000 Euro. Für all diese würden künftig keine Umweltkriterien wie der Blaue Engel mehr gelten.

Vergabeverfahren mit geringer Auftragshöhe würden durch die neue Regelung vereinfacht, argumentierten die Regierungsfraktionen.