Innensenator Michael Neumann (SPD) bezog am Donnerstagabend ausführlich Stellung zu Vorwürfen gegen die Hamburger Ausländerbehörde. Während der Abschiebung einer Roma-Familie soll eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde der Mutter ihr 15 Monate altes Baby entrissen haben, um eine Aussage über den Verbleib seiner vier Geschwister zu erpressen. Dabei agierte der Innensenator gemäß der alt bewährten Methode »Angriff ist die beste Verteidigung«: Er warf den Medien Vorverurteilungen vor, die möglicherweise den Tatbestand der Verleumdung erfüllen würden.
»Die Unschuldsvermutung gilt auch für Mitarbeiter der Ausländerbehörde«, mahnte der Senator, den laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht vorzugreifen. Neumann attackierte auch Parlamentarier der Grünen und LINKEN, die das von diversen Zeugen geschilderte rabiate Vorgehen von Polizei und Behörden öffentlich kritisiert hatten: »Ich erwarte von Abgeordneten, dass sie keine Behauptungen aufstellen, die sich höchstwahrscheinlich als unwahr herausstellen.«
Die Wahrheit sieht nach Neumanns derzeitigem Kenntnisstand so aus, dass »kein vorwerfbares Verhalten« von Behördenmitarbeitern - die »eine sehr schwere und auch emotional belastende Aufgabe« zu erfüllen hätten, wie der Senator betonte - festzustellen ist. Das Kleinkind sei der Mutter nur kurzzeitig abgenommen worden, als diese auf der Straße vor der Flüchtlingsunterkunft, wo die Stimmung »zunehmend aggressiv« gewesen sei, einen Schwächeanfall erlitten habe. Die Mitarbeiterin habe nur helfen wollen.
Den Zettel mit den Kontaktdaten zu den vier Kindern, die sich in einem Sommercamp der Jugendorganisation »Die Falken« befanden, habe die Frau erst später in der Wohnung nach »eindringlicher Befragung« herausgegeben. Ansonsten pochte Neumann auf die Rechtslage: Die Familie habe sich ohne Duldung in Deutschland aufgehalten. Ihr sei mehrmals die Möglichkeit eingeräumt worden, freiwillig mit finanzieller Unterstützung auszureisen.
Die Flüchtlingsorganisation »Roma in Hamburg« hält die von Neumann präsentierte Darstellung der Ereignisse bei der Abschiebung für eine Schutzbehauptung. Mehrere Zeugen hätten bestätigt, dass die Frau erst nach Wegnahme ihres Babys zusammengebrochen sei, erklärte ein Sprecher gegenüber »nd«.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234559.wann-kam-der-schwaecheanfall.html