nd: Herr Päts, der Flughafen Berlin-Brandenburg BER sollte am 3. Juni 2012 eröffnet werden. Jetzt wankt der 17. März 2013. Wie gehen die Einzelhandelsgeschäfte, die sich im Terminal ansiedeln wollen, damit um?
Päts: Die Einzelhändler haben auf die Verzögerung sehr flexibel reagieren können, so dass es bislang zu keinen größeren Problemen gekommen ist. Es ist aber sehr wichtig, dass der 17. März 2013 als endgültiger Eröffnungstermin eingehalten wird. Die Eröffnung darf nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden.
Werden die betroffenen Unternehmen Schadenersatzansprüche stellen?
Entschädigungszahlungen sind vorerst nicht vorgesehen. Dies war auch bei anderen sich verzögernden Bauvorhaben bisher eher unüblich. Im Fall BER haben wir auch keine Neugründer, die durch die Verschiebung in ihrer ganzen Existenz bedroht sein könnten. Andernfalls hätten wir jetzt schon große Schwierigkeiten. Kategorisch ausschließen möchte ich aber nicht, dass Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
Haben viele Beschäftigte wegen der geplatzten Eröffnung ihre Arbeitsplätze verloren?
Zum Glück konnten die meisten Beschäftigten entweder in weiteren Unternehmensfilialen, anderen Sparten oder der Saisonarbeit untergebracht werden. Viele speziell für den Airportservice geschulte Mitarbeiter haben auch Anstellungen an anderen Flughäfen in Deutschland gefunden. Einige Einzelhändler haben aber auch die Arbeitsverträge auf den neuen Eröffnungstermin umschreiben müssen.
Musste bereits bestellte Ware wieder zurückgegeben werden?
Aufgrund der besonderen Situation waren die Händler so kulant, die georderte Ware ohne zusätzliche Kosten wieder zurückzunehmen. Die Warenhändler haben ja ihrerseits auch Interesse am Fortbestand guter Beziehungen zu den Unternehmen. Kettengeschäfte konnten die bestellte Ware in andere Filialen umleiten.
Falls es doch wieder zu einer Verschiebung des Eröffnungstermins kommen sollte - wie wird darauf der Handelsverband reagieren?
In diesem Fall wird es für die Einzelhändler sehr problematisch. Die Unternehmen haben sich mit Warenbestellungen und Arbeitsverträgen nun auf den 17.3.2013 als Fixtermin eingestellt. Eine schnelle Umstellung wie noch in diesem Jahr ist somit nicht mehr möglich. Sollte es also wirklich zu einer wiederholten Verzögerung kommen, werden wir juristisch untersuchen lassen, wer dafür die Verantwortung trägt. Dann kann es durchaus zu größeren Schadensersatzforderungen kommen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/235607.ber-eroeffnung-nicht-erst-am-sankt-nimmerleins-tag.html