Berlin (ADN). Der bisherige „Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung“ der DDR verliert in den neuen Bundesländern und in Ostberlin am 1. Januar 1992 seine Gültigkeit. Der Verband der Ersatzkassen (VdAK) weist jedoch darauf hin, den grünen Ausweis gut aufzubewahren, da er später für die Rentenberechnung unbedingt erforderlich ist.
Grundsätzlich habe der Arbeitgeber „noch das Arbeitsentgeld, das im Kalenderjahr 1991 erzielt wurde und von dem Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden, in den Ausweis einzutragen“ Ausgenommen davon sind laut Kassenverband jene Arbeitgeber, die die Gehälter ihrer Mitarbeiter bereits maschinell abrechnen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/337381.ddr-sv-ausweis-verliert-gueltigkeit.html