Aufmerksam geworden durch den Beitrag von Günter Wieland im ND vom 19 5. („Wenn Wahrheiten verschwiegen werden...“) habe ich mir den „Spiegel“ Nr. 19 ausgeliehen und den Artikel mit der Überschrift „Für ehrliche Zusammenarbeit“ gelesen.
Als ehemals leitender Angehöriger der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Neubrandenburg erkläre ich: Niemals und zu keiner Zeit haben wir es unterlassen, getreu den internationalen Verpflichtungen und der nationalen Gesetzgebung, faschistische Kriegs- und Gewaltverbrecher aufzuspüren und ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Die Richtlinie 21 war dazu ein wertvolles Mittel.
Wenn der „Spiegel“ behauptet, ein vom Westen gesuchter
und in der DDR abgetauchter SS-Unterscharführer und Wächter im KZ Sachsenhausen namens Hans Donner sei 1973 als Mitarbeiter der MfS-Kreisdienststelle Altentreptow verstorben, so ist dies erstunken und erlogen. Ein Hans Donner war niemals Mitarbeiter des MfS im Bezirk Neubrandenburg.
In den 50er und 60er Jahren war der spätere Generalmajor Alfred Böhm Stellvertreter Operativ, dann bis 1976 Leiter der Bezirksverwaltung Neubrandenburg. Der vom „Spiegel“ zitierte Kurt Kunad war als Mitarbeiter des MfS zeitweilig für die innere Kadersicherheit verantwortlich. Beide waren als Kommunisten und aktive antifaschistische Widerstandskämpfer selbst im KZ Sachsenhausen eingekerkert.
Ich habe sie persönlich gekannt und sehr geschätzt. Niemals haben und hätten sie SS-Schergen gedeckt und schon gar nicht in den eigenen Reihen geduldet.
Wahr ist aber auch dies: Ein unter falschem Namen im Bezirk Neubrandenburg untergetauchter SS-Mörder wurde durch die Arbeit des MfS entlarvt und seiner gerechten Strafe zugeführt. Bezeichnenderweise blieb es der nun auch im Gebiet der ehemaligen DDR Hoheitsrechte ausübenden bundesdeutschen Justiz vorbehalten, kürzlich das Urteil in wesentlichen Teilen aufzuheben und den Mann auf freien Fuß zu setzen.
K.N., Neubrandenburg (Name und Anschrift liegen der Redaktion vor)