welche Mietenart (Grundmiete oder Netto-Kaltmiete) wird in den Mietspiegeln, die demnächst auch auf uns zukommen, berücksichtigt?
H. Welser, Berlin Die Frage nach der Mietenart, die in den örtlichen Mietspiegeln berücksichtigt wird, wird in den Ländern und Kommunen unterschiedlich gehandhabt. In (West-) Berlin ist es, nach Auskunft des Berliner Mietervereins üblich, die Brutto-Kaltmiete zugrunde zu legen. In manchen Kommunen ist es die Netto-Kaltmiete.
Zur Klärung dieser Begriffe: Was wir schlechthin als Miete bezeichnen, setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen: zunächst aus der „Grundmiete“. Nach ihr sind auch die beiden „Grundmietenverordnungen“ benannt, die zur Zeit noch eine staatlich verfügte Miet-Obergrenze festlegen. Mietspiegel gibt es im^ Osten meistens noch nicht, weil die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen noch nicht in den Status „freifinanzierter“ Wohnungen überführt worden sind, was aber mit dem geplanten Übergang zum Vergleichsmietensystem für die nahe Zukunft vorgesehen ist.
Unter Grundmiete wird der reine Mietpreis je Quadratmeter Wohnfläche verstanden, ohne jegliche Betriebskosten. Oft wird dies auch als „Nettomiete“ bezeichnet.
Werden die kalten Betriebskosten zur Grundoder Nettomiete hinzugerechnet, wie z.B. Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Haftpflichtversicherungen usw., dann spricht man von der Brutto-Kaltmiete.
Heizkosten, die sogenannten warmen Betriebskosten, sind darin also nicht enthalten. Werden sie aber einbezogen, dann ist von Brutto-Warmmiete die Rede, rdt
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/489569.grundmiete-nettomiete-warmmiete.html