Wird durch einen Wespenstich die Behandlung einer allergischen Reaktion im Krankenhaus nötig, so ist das zumeist ein Fall für die private Unfallversicherung. Wenn die Zahlung von Krankenhaustagegeld generell im Vertrag vereinbart ist, erbringt sie auch in diesem Fall die entsprechende Leistung. Denn ob das „plötzlich und unabwendbar von außen kommende Ereignis“ ein fallender Dachziegel ist oder der Biß bzw. Stich eines Insekts, ist für die Versicherung gleich, betont der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Bonn.
Der Sprecher des BVK-Bezirksverbandes Berlin, Gerald Archangeli, ermuntert die durch Insektengift Geschädigten - dazu zählt auch ein Skorpionstich in heißen Urlaubsländern selbst dann zur Meldung des Unfalls, wenn das Ereignis schon lange zurückliegt. In solchen Fällen lasse sich der Hergang meist mit der Krankheitsgeschichte mühelos belegen.
Auch wenn durch Unfallverletzungen Krankheitserregereindringen, ist die private Unfallversicherung zuständig. Das trifft allerdings nicht bei geringfügigen Verletzungen zu wie beispielsweise Zekkenbiß und Malariamükkenstich. Ausdrücklich zur Leistung verpflichtet ist sie bei Wundstarrkrampf und Tollwut, unabhängig davon, wie groß oder klein die Unfallverletzung war.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/501953.wespenstich-ist-ein-unfall.html