nd-aktuell.de / 11.05.1995 / Reise / Seite 14

REISERECHT Meerblick oder Meerseite?

Soweit im Prospekt ein „Meerblick“ zugesichert wird, bedeutet dies nicht, daß der Blick auf das Meer direkt oder in geradem Winkel möglich sein muß. Auch ein seitlicher Blick von einem vorgebauten Balkon des Hotelzimmers genügt zur Einhaltung der Zusage.

Wurde ein Zimmer mit Balkon zur Meerseite gebucht, so bedeutet dies, daß nicht das Zimmer als solches, sondern lediglich der Balkon zur Meerseite hin gelegen sein muß. Der Begriff „Meerseite“ ist ein Weniger gegenüber dem Begriff „Meerblick“. Ein Zimmer mit Meerblick bedeutet eine höherwertige Leistung, als eine meerseitige Unterkunft.

(AG Frankfurt, 30 C 1208/85-69 und 30 C 10668/82).