Für etwas mehr Tempo beim von der Bundesregierung immer wieder in weite Ferne geschobenen Tempolimit will jetzt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sorgen. Wenn auch mit ganz anderen Argumenten als sich gegenwärtig Regierungskoalition und Opposition um Sinn oder Unsinn vernünftigen Fahrens streiten. Die Klage des ökologisch orientierten VCD vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Erlaß eines Autobahn-Tempolimits zielt nicht allein auf die schadstoffsenkende Wirkung einer solchen Maßnahme.
Geht es dem VCD doch nicht nur um die Verhinderung künftiger Schäden für den Menschen, sondern um jene, die heute schon aktenkundig sind. Immerhin gibt es in Deutschland jährlich fast 10 000 Unfalltote und eine halbe Million Verletzte im Straßenverkehr Im März 1995 wurde vom Statistischen Bundesamt ein Anstieg der Verkehrstoten gegenüber März 1994 um 6,4 Prozent registriert. Das Grundrecht auf Schutz des Lebens und körperliche Unversehrtheit gebiete, so der VCD, ein Tempolimit auf Autobahnen und die Absenkung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten inner- und außerhalb von Ortschaften.
In seiner Begründung für die Verfassungsbeschwerde verweist der VCD darauf, daß die Bundesrepublik das einzige Land in Europa ist, in dem unbegrenztes Rasen zugelassen wird. Hier gilt freie und vor allem schnelle Fahrt für freie Bürger, die offenbar in ihrem Denken nicht adäquat schnell und beweglich sind und deshalb sich selbst und andere vorsätzlich gefährden.
Was die Herren in den roten Roben vom durch den VCD eingeklagten zwangsweisen Eingriff des Staates halten, bleibt abzuwarten. ,– oe.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/556115.tempo-beim-tempolimit.html